Rechtliche Situation WinLink 2000
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Rechtliche Situation WinLink 2000
Moin!
Ich überlege für ein Projekt das WinLink 2000-Netzwerk ( http://www.winlink.org/ ) einzusetzen. Über WinLink 2000 kann man mit Hilfe eines speziellen Mailprogramms wie z.B. RMS Express über Kurzwelle (auch ohne Pactor-Modem), Packet Radio oder APRS EMails ins Internet an beliebiege Empfänger (auch Nicht-Funkamateure) schreiben und aus dem Internet empfangen.
Kann mir jemand sagen, ob es wegen dieser Kopplung ans Internet in Deutschland rechtliche Bedenken gibt?
Da im Funkamateur 09/2011 eine Anleitung drin ist, gehe ich mal davon aus, dass es da keine Probleme gibt solange man den Dienst nicht kommerziell nutzt. Allerdings stammte der Bericht glaube ich von einem Schweden und bezieht sich möglicherweise auf die dortige Rechtslage.
Weiß jemand näheres?
lars
Ich überlege für ein Projekt das WinLink 2000-Netzwerk ( http://www.winlink.org/ ) einzusetzen. Über WinLink 2000 kann man mit Hilfe eines speziellen Mailprogramms wie z.B. RMS Express über Kurzwelle (auch ohne Pactor-Modem), Packet Radio oder APRS EMails ins Internet an beliebiege Empfänger (auch Nicht-Funkamateure) schreiben und aus dem Internet empfangen.
Kann mir jemand sagen, ob es wegen dieser Kopplung ans Internet in Deutschland rechtliche Bedenken gibt?
Da im Funkamateur 09/2011 eine Anleitung drin ist, gehe ich mal davon aus, dass es da keine Probleme gibt solange man den Dienst nicht kommerziell nutzt. Allerdings stammte der Bericht glaube ich von einem Schweden und bezieht sich möglicherweise auf die dortige Rechtslage.
Weiß jemand näheres?
lars
Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
Speziell dazu, weiß ich nix.
Aber für ECHOLINK wird ja auch AFu-Technik mit dem Internet verbunden
Aber für ECHOLINK wird ja auch AFu-Technik mit dem Internet verbunden
dl1bjr- Profi
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Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
Ja, da habe ich auch schon dran gedacht. Bei Echolink muss man sich anmelden und seine Rufzeichenzuteilung vorzeigen, Nicht-HAMs kommen da nicht rein. Ebenso bei Packet-Radio-Zugängen über das Internet, die sind auch nur für lizensierte OM.dl1bjr schrieb:Aber für ECHOLINK wird ja auch AFu-Technik mit dem Internet verbunden
Allerdings ist beides nicht direkt mit WinLink vergleichbar, denn bei Echolink und beim PR-Zugang arbeitet man direkt über sein persönliches Rufzeichen, welches dann der "Absender" ist. (Wer über Echolink CQ ruft, meldet sich nicht mit dem Rufzeichen des Echolink-Gateways.) Außerdem führt hier Aktivität aus dem Internet unmittelbar zur Erzeugung von HF, z.B. in dem ein Echolink-Gateway auf Sendung geht sobald sich jemand verbindet.
Bei WinLink ist die Sache etwas anders:
Wenn ein Internet-Benutzer eine Email an ein Rufzeichen bei WinLink schreibt, passiert erstmal gar nichts außer dass die Mail dort gespeichert wird. HF wird erst generiert, wenn ich als Funkamateur die Nachricht aktiv abhole. Dann kommt eine Amateurfunkverbindung zwischen mir mit meinem persönlichen Call und dem WinLink-Gateway als automatisch arbeitender Station mit eigenem gültigen Rufzeichen zu Stande.
Dass dabei nun nicht nur Daten übertragen werden, die der WinLink-Gateway bzw. seine Betreiber selbst verfasst haben, sollte keine Rolle spielen, denn es gibt meines Wissens kein Gesetz das verlangt, nur eigene Inhalte zu senden (solange man keine Copyrights verletzt). Andernfalls müsste man wohl auch bei ATV sicherstellen, dass nur Material gesendet wird, das ausschließlich von Funkamateuren gefilmt wurde. Dort reicht es aber auch, das Rufzeichen des Sendeverantwortlichen einzublenden.
Das Senden von Emails ins Internet sollte erst Recht kein Problem sein, denn in diesem Fall habe ich die Nachricht sogar selbst verfasst. Was nach der Übertragung über Amateurfunkfrequenzen damit passiert, fällt nicht mehr unter die Amateurfunkgesetzgebung.
Eigentlich sollte WinLink also völlig legal sein, aber Gesetze sind ja leider nicht immer logisch, daher wollte ich lieber noch mal nachfragen ob jemand was weiß.
lars
Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
Simpelste Lösung, mal bei Frau Hanschen anrufen. Wenn es die bei der BNetz noch gibt.
Gast- Gast
Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
DK7LST schrieb:...Kann mir jemand sagen, ob es wegen dieser Kopplung ans Internet in Deutschland rechtliche Bedenken gibt?...
Hallo Lars und der Rest der funkenden Zunft,
ich habe eine Abhandlung gefunden, aus der sich zumindest für den DL-Bereich Auskunftsmöglichkeiten ergeben:
Amateurfunk und Internet
Auf Seite 2 ist ein DL-Rufzeichen erkennbar, das es sicherlich lohnt, zu kontaktieren.
73's
Jens - DB6BJ
PS mir fällt gerade noch ein, dass es im APRS ebenfalls möglich ist, Emails aus dem APRS-System an Internet-Adressen zu schicken; von daher sollte es eigentlich keine rechtlichen Beschränkungen bei WL2K und Airmail geben.
Gast- Gast
Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
Mit solchen Fragen kannst du dich als Mitglied des DARC an den juristischen Arbeitskreis des selbigen wenden: Derzeit Thomas Kähler, DG5HX dg5hx@darc.de.
Ansonsten hatte ich mal ein ähnliches Anliegen. Ich wollte über DTMF-Sequenzen SMS auf Handies von Funkamateuren schicken. Quasi DTMF2SMS und auch APRS2SMS. Das stellt laut den damaligen Aussagen des DARC kein Problem dar solange der Empfänger ein Funkamateur ist und - in meinem Fall damals viel wichtiger - solange kein Geld fließt. Irgendjemand muss die SMS ja finanzieren und da liegt das Problem. Solange ich die Kosten des Gateways und des SMS-Versands selbst getragen hätte wär alles ok. Sobald aber Werbefinanzierte SMS oder irgend ein Geldfluss von dem Absender oder Empfänger zu mir zur Kostendeckung stattgefunden hätte wäre das ganze nicht mehr legal im Sinne des AfuG gewesen.
Das war letztlich der Grund weswegen ich den Dienst blieben ließ.
Aber das ist ja schon OT jetzt. Was du vor hast sollte kein Problem sein, denke ich. Wichtig ist, dass die Informationen die du wie auch immer überträgst nicht für Dritte bestimmt sind sondern immer von Funkamateur zu Funkamateur.
Ansonsten hatte ich mal ein ähnliches Anliegen. Ich wollte über DTMF-Sequenzen SMS auf Handies von Funkamateuren schicken. Quasi DTMF2SMS und auch APRS2SMS. Das stellt laut den damaligen Aussagen des DARC kein Problem dar solange der Empfänger ein Funkamateur ist und - in meinem Fall damals viel wichtiger - solange kein Geld fließt. Irgendjemand muss die SMS ja finanzieren und da liegt das Problem. Solange ich die Kosten des Gateways und des SMS-Versands selbst getragen hätte wär alles ok. Sobald aber Werbefinanzierte SMS oder irgend ein Geldfluss von dem Absender oder Empfänger zu mir zur Kostendeckung stattgefunden hätte wäre das ganze nicht mehr legal im Sinne des AfuG gewesen.
Das war letztlich der Grund weswegen ich den Dienst blieben ließ.
Aber das ist ja schon OT jetzt. Was du vor hast sollte kein Problem sein, denke ich. Wichtig ist, dass die Informationen die du wie auch immer überträgst nicht für Dritte bestimmt sind sondern immer von Funkamateur zu Funkamateur.
Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
Auf der Seite ist auch nur von Notfällen die Rede: "Als Zieladresse kann jede Internetadresse verwendet werden, um z.B. bei Notfällen oder dem Ausfall der lokalen Dienste Meldungen weiterleiten zu können. Für deutsche Funkamateure gilt dann der §5 (4) des AfuG 1997."db6bj schrieb:
ich habe eine Abhandlung gefunden, aus der sich zumindest für den DL-Bereich Auskunftsmöglichkeiten ergeben:
Amateurfunk und Internet
Den Verweis auf §5 (4) verstehe ich allerdings nicht, denn der Notfunk-Aspekt steht eigentlich in §5 (5).
Ja, das ist auch über das WinLink 2000-Netz möglich. Klappte bei mir bisher aber nur via APRS-IS, weil die Bremer Gateways anscheinend keine Rückmeldungung aus dem APRS-IS-Netz via HF ausstrahlen.db6bj schrieb:
PS mir fällt gerade noch ein, dass es im APRS ebenfalls möglich ist, Emails aus dem APRS-System an Internet-Adressen zu schicken; von daher sollte es eigentlich keine rechtlichen Beschränkungen bei WL2K und Airmail geben.
Hmm, ich glaube, der macht das nicht mehr. Google findet ihn zwar noch unter http://www.darc.de/mitglieder/darc-info/mitgliederversammlung/ausschuesse-und-projekte/ , dort ist er aber mittlerweile nicht mehr aufgeführt.DK7JAN schrieb:Mit solchen Fragen kannst du dich als Mitglied des DARC an den juristischen Arbeitskreis des selbigen wenden: Derzeit Thomas Kähler, DG5HX dg5hx@darc.de.
Außerdem steht da ziemlich unmissverständlich, dass das gemeine Mitglied den AK in Ruhe lassen möge... hmpf.
Unter http://www.darc.de/mitglieder/darc-info/servicebereich/10-individuelle-beratung/101-mitglieder/ gibs aber eine allgemeine Beratungsadresse... vielleicht bekommt man da eine Auskunft.
Ansonsten ist in der "Amateurfunk Norddeutschland"-Gruppe bei Facebook meine ich auch eine Frau von der DARC-Öffentlichkeitsarbeits-Abteilung(?), vielleicht kann die mir weiterhelfen.
"solange der Empfänger ein Funkamateur ist"... genau das ist ja der Knackpunkt, denn das kann ich bei Emails nicht verifizieren.DK7JAN schrieb:
Ansonsten hatte ich mal ein ähnliches Anliegen. Ich wollte über DTMF-Sequenzen SMS auf Handies von Funkamateuren schicken. Quasi DTMF2SMS und auch APRS2SMS. Das stellt laut den damaligen Aussagen des DARC kein Problem dar solange der Empfänger ein Funkamateur ist und - in meinem Fall damals viel wichtiger - solange kein Geld fließt.
Die meisten Emails, die ich von unterwegs verschicken will, werden an meine Blogsoftware gehen.
Kannst Du das nicht indirekt über Spenden finanzieren?DK7JAN schrieb:
Irgendjemand muss die SMS ja finanzieren und da liegt das Problem. Solange ich die Kosten des Gateways und des SMS-Versands selbst getragen hätte wär alles ok. Sobald aber Werbefinanzierte SMS oder irgend ein Geldfluss von dem Absender oder Empfänger zu mir zur Kostendeckung stattgefunden hätte wäre das ganze nicht mehr legal im Sinne des AfuG gewesen.
Zumindest weist so ziemlich jeder Packet Radio-Digipeater mehr oder weniger dezent auf seine Kontodaten hin.
Da bin ich dann wohl in einer Grauzone. Die Reiseberichte richten sich natürlich primär an Funkamateure, aber erstmal sind sie öffentlich und können von jedem eingesehen werden. Und ich möchte natürlich auch ein wenig auf das Drumherum eingehen können.DK7JAN schrieb:
Aber das ist ja schon OT jetzt. Was du vor hast sollte kein Problem sein, denke ich. Wichtig ist, dass die Informationen die du wie auch immer überträgst nicht für Dritte bestimmt sind sondern immer von Funkamateur zu Funkamateur.
Im Zweifelsfall muss ich einen Funkamateur finden, der die Daten als private Mail empfängt und manuell in ein Blog-Formular rüberkopiert. Dann sollte es rechtlich kein Problem sein, aber das ist natürlich irgendwie idiotisch.
lars
Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
Ich würde das so auslegen, dass du die Nachrichten an dich selbst schickst und du sie hinterher veröffentlichts. Da der Afu öffentlich von jedermann empfangen werden darf und du niemanden direkt adressierst ist das wohl in ordnung.
Aber mal ehrlich. Stören wird das niemanden und wo kein Kläger... Abmahnen kann dich wohl auch keiner, oder? Wofür? Aber ich bin kein Jurist.
Ich würde das einfach machen.
Aber mal ehrlich. Stören wird das niemanden und wo kein Kläger... Abmahnen kann dich wohl auch keiner, oder? Wofür? Aber ich bin kein Jurist.
Ich würde das einfach machen.
Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
Ich glaube auch nicht, dass sich jemand dafür interessiert, zumal WinLink2000 ein binäres Protokoll verwendet, das zwar dokumentiert und damit legal ist, wo sich aber wohl noch keiner die Mühe gemacht hat, wirklich einen Sniffer zu implementieren, mit dem man Verbindungen im Klartext mitloggen könnte. Und ohne Log kann keiner feststellen ob es sich um eine interne Mail von Rufzeichen zu Rufzeichen oder eine Mail ins Internet handelt...DK7JAN schrieb:
Aber mal ehrlich. Stören wird das niemanden und wo kein Kläger... Abmahnen kann dich wohl auch keiner, oder? Wofür? Aber ich bin kein Jurist.
Ich würde die WinLink-Adresse dann bloß gerne auf meiner Homepage veröffentlichen (ggf. mit Formular), so dass ich auch Fragen und Anregungen von den Lesern bekommen kann. Da wäre es doof, wenn ich eine Emailadresse angebe, den Anspruch erhebe, meine Kommunikation nur mit Afu-Mitteln abzuwickeln, und dann ein Anwalt mit Langeweile und leerem Geldbeuten darüber stolpert.
Ich weiß auch noch gar nicht, wie groß das Projekt wird. Vielleicht findet es überhaupt nicht statt, vielleicht wird es auch so groß, dass vorher eine Nachricht durch den Rundspruch geht. Solche Projekte entwickeln ja bekanntlich manchmal eine gewisse Eigendynamik. Im Moment dominieren aber die ungelösten Probleme.
Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
Das Problem mit den Nachrichten an Dich ließe sich ja umgehen indem die Mails an einen Mittelsmann (Funkamateur) geht der sie dann an dich in offiziell zusammengefasster Form, also nicht 1 zu 1, weitergibt. Aber nun wirds echt kleinkariert
Ich glaube es gibt nicht einen Winlink-User der diesen Dienst nur für Afu benutzt. Da werden doch fast Ausschließlich Nachrichten mit Dritten ausgetauscht. OK ist das zwar nicht, aber solange wenigstens an einem Ende ein echter Funkamateur sitzt finde ich das tolerierbar.
Ich glaube es gibt nicht einen Winlink-User der diesen Dienst nur für Afu benutzt. Da werden doch fast Ausschließlich Nachrichten mit Dritten ausgetauscht. OK ist das zwar nicht, aber solange wenigstens an einem Ende ein echter Funkamateur sitzt finde ich das tolerierbar.
Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
nutzt doch selbst erstmal WINLINK und ergründet alle dort verfügbaren Möglichkeiten !
ladet euch die "Frequency List für PMBO PACTOR " runter und studiert die dort eingetragen DL -Calls,
die ne PMBO in DL betreiben ...
Ich erinnere mich spontan an DB0FHW.... afu-ag.de in Wolfenbüttel.
man kann mit Airmail via TELNET-Client voll am Winlink-System via Internet teilnehmen und den HF/VHF/UHF-Zugang
erstmal vernachlässigen...
und wenn ihr das perfekt beherrscht, kann man sich die Frage stellen, ob man HF dazu schaltet !!!
bis dann
Knut
ladet euch die "Frequency List für PMBO PACTOR " runter und studiert die dort eingetragen DL -Calls,
die ne PMBO in DL betreiben ...
Ich erinnere mich spontan an DB0FHW.... afu-ag.de in Wolfenbüttel.
man kann mit Airmail via TELNET-Client voll am Winlink-System via Internet teilnehmen und den HF/VHF/UHF-Zugang
erstmal vernachlässigen...
und wenn ihr das perfekt beherrscht, kann man sich die Frage stellen, ob man HF dazu schaltet !!!
bis dann
Knut
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Re: Rechtliche Situation WinLink 2000
Schade.... wollte soeben das WINLINK System genauer erläutern....
dazu bedarf es aber der Eingabe eines Syntax , die vom Forumbetreiber als LINK oder EMail-Adresse gedeutet wird und es mir in den ersten 7 Tagen verbietet zu erläutern...
daeshalb hier ein verstümmelter Auszug meiner Erkärung zu WINLINK :
...wenn man seine WINLINK-Adresse...z.B DL1XYZ (at)winlink(dot)org im Internet veröffentlicht, ist das fast genau das Gleiche, als wenn man seine Adresse DL1XYZ(at)abc(dot)de veröffentlicht !!!!!!! hat also Nix mit AFU zu tun !!!
der Zugang zu Winlink kann nämlich auch ganz unabhängig vom AFU mit AIRMAIL direkt über TELNET geschehen...
die Zustellung eines beliebigen AFU/ nicht AFU-Absenders wird den DL1XYZ(at)winlink(dot)org nur dann erreichen, wenn DL1XYZ(at)winlink(dot)org die jeweilge Absenderadresse im Winlinksystem in einer WHITELIST auf ON gesetzt hat !!!
WINLINK akzeptiert ohne diese WHITELIST nur andere Adressen in der Form CALL(at)wl2k bzw. CALL(at)winlink(dot)org
Um während einer Reise den Kontakt zur Heimatbasis herzustellen, kann man jedenfalls eine Mail via WINLINK und HF an ein
Call senden , welches ebenfall bei WINLINK eingeloggt ist. Diese mail kann der Empfänger dann auf die mit Reiseberichten gespickte Homepage stellen. Inwieweit man sich selbst ne Mail schicken kann , die dann daheim via TELNET unter Verwendung des eigenen CALLs z.B. von
seinem Bruder ausgelesen und auf die Homepage manuell gesetzt wird, habe ich noch nicht probiert....
bis dann
Knut
dazu bedarf es aber der Eingabe eines Syntax , die vom Forumbetreiber als LINK oder EMail-Adresse gedeutet wird und es mir in den ersten 7 Tagen verbietet zu erläutern...
daeshalb hier ein verstümmelter Auszug meiner Erkärung zu WINLINK :
...wenn man seine WINLINK-Adresse...z.B DL1XYZ (at)winlink(dot)org im Internet veröffentlicht, ist das fast genau das Gleiche, als wenn man seine Adresse DL1XYZ(at)abc(dot)de veröffentlicht !!!!!!! hat also Nix mit AFU zu tun !!!
der Zugang zu Winlink kann nämlich auch ganz unabhängig vom AFU mit AIRMAIL direkt über TELNET geschehen...
die Zustellung eines beliebigen AFU/ nicht AFU-Absenders wird den DL1XYZ(at)winlink(dot)org nur dann erreichen, wenn DL1XYZ(at)winlink(dot)org die jeweilge Absenderadresse im Winlinksystem in einer WHITELIST auf ON gesetzt hat !!!
WINLINK akzeptiert ohne diese WHITELIST nur andere Adressen in der Form CALL(at)wl2k bzw. CALL(at)winlink(dot)org
Um während einer Reise den Kontakt zur Heimatbasis herzustellen, kann man jedenfalls eine Mail via WINLINK und HF an ein
Call senden , welches ebenfall bei WINLINK eingeloggt ist. Diese mail kann der Empfänger dann auf die mit Reiseberichten gespickte Homepage stellen. Inwieweit man sich selbst ne Mail schicken kann , die dann daheim via TELNET unter Verwendung des eigenen CALLs z.B. von
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